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Gericht erlaubt private Wettbüros

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Münster - Auf den staatlichen Sportwetten-Anbieter Oddset kommen schwere Zeiten zu: Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat das Verbot von privaten Sport-Wettbüros überraschend gekippt.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

„Wir haben unsere bisherige Meinung in der Sache revidiert“, sagte OVG-Sprecher Ulrich Lau dem SID. Die Betreiberin eines privaten Wettbüros in Mönchengladbach hatte geklagt, weil ihr die Stadt die Vermittlung von Sportwetten untersagt hatte. „Die Kommune kann eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Leipzig einlegen“, sagte Lau. Sollte keine Beschwerde erfolgen, könnte das Urteil bundesweite Gültigkeit bekommen.

Nicht betroffen von dem Urteil sind private Sportwetten und andere Glücksspiele, die im Internet angeboten werden. In dem Fall hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch am Mittwoch das Verbot bestätigt. Wie Lau erklärte, sei im Internet die Suchtgefahr größer, weil diese Art von Sportwetten oftmals alleine und zu Hause PC durchgeführt würden. Der Besuch eines Wettbüros indes beinhalte das Aufsuchen anderer Lokalitäten bzw. in der Regel auch den Kontakt mit anderen Menschen.

Das OVG in Münster begründete seine Entscheidung damit, dass das staatliche Wettmonopol gegen geltendes Europarecht verstoße. Nach Ansicht des Gerichts verletzt das Verbot von privaten Sportwettbüros mit Verweis auf den staatlichen Anbieter Oddset die europaweite Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Anderseits aber lasse der Gesetzgeber in anderen Glücksspielbereichen private Anbieter zu, beispielsweise bei Geldspielautomaten.

Wie das OVG weiter ausführte, erreiche das Sportwettenmonopol dadurch sein Ziel, die Spielsucht zu bekämpfen, nicht in stimmiger Weise und sei deshalb europarechtlich nicht zu rechtfertigen. Seit der im Jahr 2006 erfolgten Neuregelung für gewerbliche Automatenspiele sei vor allem bei Geldspielautomaten in Spielhallen nach allen einschlägigen Studien ein erhebliches Wachstum bezüglich Umsatz und Zahl der Spielgeräte zu verzeichnen. Dies führe zu einer Zunahme des Suchtpotenzials.

Von seiner Grundtendenz passt die Entscheidung von Münster in die geplante Änderung des Glücksspielstaatsvertrages. Im April hatten sich die Ministerpräsidenten von 15 Ländern auf einen Entwurf für die Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter geeinigt. Demnach sollten sieben bundesweite Konzessionen für private Wettanbieter vergeben werden. 16,66 Prozent des Einsatzes bei einem Wettanbieter sollen als Abgabe an den Bund gehen. Mehrere Punkte des neuen Entwurfs hatte die EU-Kommission im Juli bereits als unvereinbar mit dem EU-Recht bezeichnet.

Allerdings zogen nicht alle Länder an einem Strang. Schleswig-Holstein ging der Entwurf nicht weit genug. Die Regierung in Kiel hat mit der Verabschiedung eines eigenen Glücksspielgesetzes den Weg für private Anbieter von Sportwetten bereits geebnet. Ab Oktober können sich im nördlichsten Bundesland Unternehmen für eine Lizenz bewerben und ab März 2012 Wetten stationär und im Internet anbieten. Zudem ist es künftig erlaubt, für Wetten zu werben. Damit bricht Schleswig-Holstein aus der Reihe der 15 übrigen Bundesländer aus.

sid

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