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BGH untersagt private Sportwetten im Internet

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Karlsruhe - Private Sportwetten und Kasinospiele bleiben im Internet verboten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch sowohl private Wettangebote als auch die Vermittlung und Werbung als wettbewerbswidrig untersagt.

Damit hatte die Klage der staatlichen Lottogesellschaften gegen eine Reihe privater Wettveranstalter Erfolg.

Zur Begründung hieß es, die privaten Angebote verstießen gegen den Glückspielstaatsvertrag. Der Staatsvertrag, der in Deutschland private Wetten untersagt, widerspreche auch nicht dem EU-Recht.

dapd

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