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Gil Ofarim lässt offenbar Frist verstreichen und äußert sich nicht zu Vorwürfen

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Von: Felix Graf

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Gil Ofarim
Musiker Gil Ofarim ist wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt © picture alliance/dpa | Gerald Matzka

Musiker Gil Ofarim hat sich wohl nach den Vorwürfen gegen ihn nach einem Besuch in einem Hotel in Leipzig nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das berichtet das Landgericht Leipzig.

Leipzig - Die Justiz hatte Gil Ofarim eine Frist bis Montag gegeben, Stellung zu den Anschuldigungen zu beziehen, in der es vorerst nicht über die Zulassung einer Anklage entschied. „Er kann sich weiterhin zu den Vorwürfen einlassen. Ab jetzt könnte das Gericht aber jederzeit bekannt geben, ob es die Anklage zulässt.“

Gil Ofarim: Gericht wartet noch mit Entscheidung

Bis das Gericht eine Entscheidung treffe, könnte es aber noch dauern. Das hänge auch von der Arbeitsbelastung des Gerichts und anderen laufenden Verfahren ab. Konkrete Fristen gebe es nicht.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Im Oktober 2021 hatte der Musiker in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Dieses ging viral. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen. Ofarim hält laut seinem Anwalt an seiner Darstellung fest. „Davon können Sie ausgehen“, sagte der Anwalt Markus Hennig dem NDR-Medienmagazin „Zapp“ in einem vergangene Woche veröffentlichten Beitrag auf die Frage, ob Ofarim bei seiner Version des Vorfalls bleibe.

Für das weitere Verfahren gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird.

Dort würde der Fall vom Strafmaß her eigentlich hingehören. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen Bedeutung und öffentlichen Wirkung des Falls dafür entschieden, Anklage zum Landgericht zu erheben.

fgr/dpa

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