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Jetzt geht der Fall Schuhbeck vor den Bundesgerichtshof

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Von: Tim Niemeyer

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Alfons Schuhbeck
Star-Koch Alfons Schuhbeck steht vor Prozessbeginn als Angeklagter im Gerichtssaal. © Sven Hoppe/dpa/Archiv

Es ist einer der prominentesten Gerichtsfälle der vergangenen Jahre und die Causa Schuhbeck ist noch immer nicht vom Tisch. Ganz im Gegenteil: Nun soll der Bundesgerichtshof über den Starkoch entscheiden.

München - Was lange schon erwartet wurde, ist nun offiziell. Alfons Schuhbeck wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Begründung seiner Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sei fristgerecht eingegangen, teilte ein Sprecher des Landgerichts München I am Montag mit. „Die Akten werden nun durch Vermittlung des Generalbundesanwalts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.“

Zur Erinnerung: Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Schuhbeck droht daher Gefängnis. Sein letzter Ausweg: Die Revision. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil im Übrigen nicht angefochten.

Bereits in der vergangenen Woche hatte ein Sprecher Schuhbecks mitgeteilt, die beiden bisherigen Verteidiger des Starkochs hätten „das Mandat im allseitigen Einvernehmen beendet“. Schuhbeck hatte darauf einen neuen Rechtsbeistand engagiert. Sein neuer Anwalt ist nach Angaben des Sprechers Ali B. Norouzi aus Berlin, der als Spezialist für Revisionsverfahren gilt.

Wie er die Revision begründet, blieb zunächst unklar. „Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus Respekt vor dem Bundesgerichtshof die Begründung dem Gericht direkt vortragen und nicht über die Medien kommunizieren wollen“, teilte Schuhbecks Sprecher mit. „Unberührt von der Entscheidung, die Revision fortzuführen, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.“

nt mit Material der dpa

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