Jugendschützer: Verstöße bei Privatsendern
Hamburg - Vier Privatsender haben gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Das teilte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am Donnerstag mit.
Die Privatsender RTL, RTL II, das DSF und ProSieben haben gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Das teilte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten am Donnerstag mit. Die KJM registrierte im vierten Quartal des vergangenen Jahres 26 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Fernseh-, und 14 Verstöße in Telemedienangeboten (Internet) fest. Unzulässig sei eine ein Erotik-Werbeclip im Nachtprogramm des DSF gewesen, der pornografische Darstellungen gezeigt habe.
Eine Folge der im Hauptabendprogramm auf ProSieben ausgestrahlten Serie “Cold Case“ (Untertitel: “Kein Opfer ist je vergessen“) habe “gewalthaltige, drastische und spekulative Bilder von erschossenen, schwer verletzten und stark blutenden Menschen sowie eine Vergewaltigung“ gezeigt. Bei acht Folgen der Reihe “Extrem schön! Endlich ein neues Leben“ habe RTL II “ausschließlich positive Seiten rein ästhetisch motivierter Schönheitsoperationen“ präsentiert. Die Wirkung so einseitiger Berichterstattung auf jugendliche Zuschauer, bei denen die Akzeptanz des eigenen Körpers zur Identitätsfindung gehöre, sei kritisch zu sehen. Als Verstoß bewertete die KJM auch Folge acht des Reality-TV- Formats “Erwachsen auf Probe“ auf RTL. Diese Folge bestand laut KJM hauptsächlich aus Szenen, in denen die jugendlichen Protagonisten 13- bis 16-jährige Teenager betreuen sollten.
Ein 15-Jähriger habe aber rauchend vor der Kamera standen, ein 13-Jähriger deutete an, Bier zu trinken. Neun Verstöße zählte die KJM im vierten Quartal 2009 bei Internet- Angeboten, die einfache Pornografie beinhalten. In Telemedien darf einfache Pornografie nur ausnahmsweise innerhalb geschlossener Benutzergruppen zugänglich gemacht werden. Ist das nicht der Fall, liegt laut KJM ein Verstoß gegen den JMStV vor. Die KJM beschloss je nach Schwere des Falls Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder. Die Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren müssen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten einleiten.
dpa