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Für russisches „Z“-Zeichen drohen hierzulande rechtliche Konsequenzen

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Der Großbuchstabe Z wurde auf eine Wand in den Landesfarben der Ukraine gestrichen. So bringen Sympathisanten ihre Unterstützung für die russischen Streitkräfte zum Ausdruck.
Der Großbuchstabe Z wurde auf eine Wand in den Landesfarben der Ukraine gestrichen. So bringen Sympathisanten ihre Unterstützung für die russischen Streitkräfte zum Ausdruck. © Hájek Ondøej/CTK/dpa

Die Verwendung des Zeichen „Z“ der russischen Streitkräfte wird strafbar. Bei öffentlicher Zurschaustellung sind strafrechtliche Konsequenzen rechnen.

München - Wer das Kennzeichen „Z“ der russischen Streitkräfte im Ukraine-Krieg hierzulande öffentlich zur Schau stellt, muss mit strafrechtliche Konsequenzen rechnen. „Die bayerischen Staatsanwaltschaften gehen gegen Personen, die den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg öffentlich billigen, konsequent vor“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. „Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden.“

Der russische Präsident Wladimir Putin habe einen verbrecherischen Angriffskrieg losgetreten, der schreckliches Leid für das ukrainische Volk bedeute, sagte Eisenreich. Die bayerische Justiz schaue daher genau hin. „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland äußern. Die Meinungsfreiheit endet aber dort, wo das Strafrecht beginnt.“ Wer in Bayern das Kennzeichen „Z“ öffentlich verwende, müsse wissen, dass er sich strafbar machen könne. (dpa)

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