Knallhart-Entscheidung von Bundesverwaltungsgericht
Franzose darf nicht Schweizer werden – der Grund dafür ist kurios
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Bern/Genf – Ein sehr wohlhabender Franzose, der seit 40 Jahren in der Schweiz lebt, darf nicht Schweizer werden. Das Bundesverwaltungsgericht der Eidgenossenschaft hat seinen Antrag abgelehnt – der Grund dafür ist kurios:
Der Mann, der verschiedene. Luxushotels und Privatkliniken besitzt und damit ein dreistelliges Millionenvermögen angehäuft hat, war nämlich im Jahr 2017 mit Tempo 80 statt der erlaubten 40 km/h mit dem Auto in einem Baustellenbereich geblitzt worden, wie die Schweizer Boulevardzeitung Blick nun berichtet. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte seinen Antrag, Schweizer Staatsbürger zu werden, deswegen abgelehnt.
Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen nun bestätigt. In dem vor kurzem veröffentlichten Urteil heißt es zur Begründung, dass der Franzose „nicht erfolgreich integriert“ sei, weil der Mann durch die Raserei einen Eintrag im Strafregisterauszug erhalten hatte. Der Franzose war von der Genfer Staatsanwaltschaft im Juni 2017 zu einer (bedingten) Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt worden. Außerdem musste der Mann ein Bußgeld in Höhe von 540 Franken zahlen.
Obwohl sich die Höhe einer Geldstrafe auch in der Schweiz grundsätzlich am Einkommen und Vermögen der betroffenen Person bemisst, war diese in dem Verfahren überhaupt kein Thema. Auch das Argument des Franzosen, er habe damals keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen können, da ihm dieser überhaupt nicht persönlich nach Hause zugestellt worden sei, wurde abgeschmettert. Stattdessen beriefen sich die Richter auf die geltende Bürgerrechtsverordnung – nach dieser „darf“ der Franzose immerhin im Juni 2023 einen neuen Antrag auf Einbürgerung stellen.
mw