1. rosenheim24-de
  2. Welt
  3. Welt-News

„Den Sozialschmarotzer schlitze ich auf“ - Angeklagter mit Vorstrafen, Alkohol- und Drogenproblemen 

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Michael Hudelist

Kommentare

Weil er mit seinem eigenen Leben nicht fertig wurde drohte ein Halleiner einem syrischen Asylbewerber. Vor Gericht gab er sich kleinlaut.
Weil er mit seinem eigenen Leben nicht fertig wurde drohte ein Halleiner einem syrischen Asylbewerber. Vor Gericht gab er sich kleinlaut. © hud

Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung hat ein Schöffensenat am Landesgericht am Mittwoch einen 33-jährigen, gebürtigen Halleiner verurteilt.

Salzburg/Hallein - Er wollte am 27. März 2021 nach einer durchzechten Nacht am Schöndorferplatz einen syrischen Asylbewerber mit einem Messer „aufschlitzen“, beim Auflauern des Opfers mit einem 30 Zentimeter langen Fleischmesser hat ihn allerdings die Stadtpolizei beobachtet und festgenommen. Der arbeitslose Halleiner mit zahlreichen einschlägigen Vorstrafen bekannte sich nicht schuldig. Die Geschworenen sahen am Ende keine Mordabsicht, sondern verurteilten ihn nur wegen gefährlicher Drohung gegenüber dem Syrer, sowie wegen schwerer Körperverletzung gegen einen Mithäftling im Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Der Staatsanwaltschaft warf dem Halleiner versuchten Mord und gefährliche Drohung vor, sowie eine schwere Körperverletzung vor, weil er in Untersuchungshaft einen Mithäftling mit einem Sesselbein verletzt hat. Der Staatsanwalt zeigte sich zu Beginn der Verhandlung verwundert darüber, dass in Vorberichten zum Prozess in den Medien über die Sinnhaftigkeit der Anklage spekuliert wurde, mit dem Tenor, dass eine Mordanklage mit einer Strafandrohung von bis zu zehn Jahren möglicherweise übertrieben sei.

„Mordversuch ist schwer zu verurteilen, weil kein einziger Blutspritzer zu sehen ist“

Der Versuch einer Straftat sei immer schwer zu verurteilen, „ab wann ist es eine Straftat, es beginnt doch in der Regel mit einer Planung und dann ist die Frage, wie nahe kommt man an die Ausführung heran“, so der Staatsanwalt. „Ein Mordversuch ist schwer zu verurteilen, weil kein einziger Blutspritzer zu sehen ist“, räumte der Staatsanwalt ein, aber der Halleiner habe sich mit einem 30 Zentimeter langen Fleischmesser regelrecht auf die Lauer gelegt, die Tat hätte nur verhindert werden können, weil ihn die Stadtpolizisten von ihrem Wachzimmer aus gesehen und daraufhin verhaftet hätten. Er habe bei der Polizei mehrmals wiederholt, dass er den Syrer abstechen werde, wenn er wieder in Freiheit sei. 

Abgespielt hat sich alles am Schöndorferplatz in Hallein, dort hatte der Angeklagte ein Zimmer im Kolpinghaus, gegenüber im Rathaus ist die Stadtpolizei stationiert, das bedrohte Opfer wohnte damals in einer Seitengasse am Rande des Platzes. Der Halleiner sei bisher nicht geständig gewesen. „Er ist aber kein Unschuldslamm, sondern hat ein langes Vorstrafenregister, er war zwischendurch auch längere Zeit arbeitslos, zwei Tage vor dem Vorfall habe er seinen Job am Ende einer Probezeit verloren, er sei daraufhin die ganze Nacht mit Freunden unterwegs gewesen, zum Tatzeitpunkt habe er zurückgerechnet rund 2 Promille Alkohol im Blut gehabt, Drogen-Rückstände seien ebenfalls nachweisbar gewesen. 

Angeklagter wortkarg

Der Angeklagte selbst wirkte vor Gericht wortkarg, er könne sich eigentlich nur mehr an die Festnahme erinnern, vielleicht hätte er davor dem Syrer Angst machen wollen, „mehr aber nicht, ich bin nicht der Mensch, der jemanden umbringt“.

Es habe ihn damals offensichtlich schon länger geärgert, „dass alle anderen Unterstützung bekommen würden und er als Österreicher nicht“, hat er bei der Polizei ausgesagt. Den Syrer kannte er „vom Sehen her, vom Kebab-Stand“, einen Streit hätte er mit ihm nie gehabt, „es war wahrscheinlich eine Affekthandlung, ich wollte ihn nur bedrohen“. 

Psychiaterin: „Er ist zurechnungsfähig“

Die psychiatrische Sachverständige bewertete den Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt des Vorfalls als zurechnungsfähig, „er stand zwar zum Tatzeitpunkt unter Alkohol- und Drogeneinfluss, aber eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung konnte ich nicht feststellen“. Dass er sich an nichts mehr erinnern kann, glaubt die Gutachterin nicht, das sei allenfalls eine Schutzbehauptung, seine Fähigkeit, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden sei vorhanden gewesen.

„Der Angeklagte war schon lange vor dem Mordversuch in einer misslichen Lage, ohne Arbeit und ohne eigene Wohnung, damit habe er schlecht umgehen können, Ärger hat sich wohl aufgestaut“, so die Gutachterin in ihrem Bericht. In der Sozialprognose stellte sie fest, dass ohne entsprechende Therapie wohl auch in Zukunft vom Angeklagten eine Wiederholungstat sehr wahrscheinlich sei, die Voraussetzungen für eine Einweise in eine geschlossene Anstalt seien allerdings nicht gegeben. 

Mehrere Polizisten schilderten als Zeugen den Vorfall am 27. März 2021, der Angeklagte habe am Schöndorferplatz mit einer Bierdose in der Hand herumgeschrien, „allen wird geholfen, nur Österreichern nicht“, erinnerte sich ein ehemaliger Beamter der Stadtpolizei an eine Aussage. Zwei Beamte hätten die Situation erst beruhigen können und ihn nach Hause geschickt, „wenig später hat ihn der Kollege vom Fenster der Inspektion aus wieder auf dem Platz gesehen, diesmal mit einem großen Messer in der Hand“. Sie seien daraufhin sofort auf den Platz und hätten den Halleiner festgenommen, dabei und auch später bei den Einvernahmen hat der Angeklagte seine Drohungen gegen den Syrer mehrmals wiederholt: „Ihr werdet mich nicht davon abhalten, ich werde ihn abstechen“. 

Das Opfer selbst berichtete in eher brüchigem Deutsch, dass der Angeklagte ihn beim ersten Zusammentreffen zu Mittag wüst beschimpft habe, da er den Dialekt nicht beherrsche, hätte er nicht alles verstanden. „Ich bin dann in mein Haus gelaufen, der Mann hinter mir her“. Von seiner Wohnung aus habe er gesehen, dass der Angeklagte wenig später mit einem Messer zurückkam und offensichtlich auf ihn wartete. Er sei dann trotzdem wieder aus dem Haus, um die Polizei am Platz zu informieren, anrufen hätte er nicht können, weil der Angeklagte zuvor sein Handy zerstört habe.

hud

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion