Salzburger Video-Bloggerin sinniert über „das Böse in der Welt“

Weil sie öffentlich auf ihren Videokanälen den millionenfachen Mord an Juden verharmlost und gegen Juden in Videos aufgehetzt haben soll musste sich am Mittwoch eine 61-jährige, pensionierte Akademikerin aus Salzburg vor einem Schwurgericht verantworten.
Salzburg – Die Anklage nach dem Verbotsgesetz sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft vor. Die Angeklagte meinte, sie habe in ihren Videos nur die Struktur des Bösen darstellen wollen, die Aussagen damals seien eine Momentaufnahme gewesen, auf die sie heute nicht mehr stolz sei. Die Geschworenen verurteilen sie wegen der Verharmlosung zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten, vom Vorwurf der Verhetzung wurde sie freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die im Gerichtssaal vorgeführten Videos dauern jeweils 45 Minuten, man sieht die Angeklagte in ihrem Garten sitzen und fast im Plauderton über die Welt und das Böse in der Welt unreflektiert sinnierend. Staatsanwalt Marcus Neher erklärte den Geschworenen zu Beginn der Verhandlung den Hintergrund des Verbotsgesetzes, dass am 8. Mai 1945 vom Österreichischen Nationalrat mit einer Verfassungsmehrheit beschlossen wurde und das Verbot der NDSAP meint, sowie in weiteren Ausführungen auch die Verharmlosung und Wiederbetätigung.
1992 ist dann der Absatz H hinzugekommen, der die öffentliche Verharmlosung des NS-Völkermordes, sowie die Verächtlichmachung von Juden unter Strafe stellt. Als „öffentlich zugänglich“ definiert der Gesetzgeber mindestens 30 Personen, denen das Druckwerk oder andere Medien zugänglich sind.
Gegen die angeklagte Pensionistin lautete der Hauptvorwurf, dass sie in einem der beiden Videos vom „Geschäft mit dem Tod“ spricht und damit meint, dass Corona-Tote nicht an Corona gestorben wären sondern im Nachhinein „umetikettiert“ worden sein. Dann spannte sie einen Bogen zu den NS-Verbrechen und leugnet sechs Millionen Holocaust-Opfer indem sie meinte, es hätte nur 600.000 Juden vor Kriegsbeginn gegeben, auch hier sind ihrer Meinung nach Opfer des Nationalsozialismus „umetikettiert“ worden. Erst in Stellungnahmen nach der Anklage räumte sie schriftlich ein, dass es sechs Millionen jüdische Opfer gegeben habe.
Der Pflichtverteidiger, der namentlich nicht genannt werden will, sagte, seine Mandantin bekenne sich nicht schuldig, sie wolle im Rahmen der Verhandlung erklären, wie es zu den Aussagen gekommen sei. Sie selbst beschrieb sich als Schöngeist, sie habe schon früh begonnen dem Bösen auf den Grund zu gehen, „ich wollte die Struktur des Bösen beschreiben“. Bei den zwei Videos sei sie in eine „Honigfalle“ getappt, sie habe Tage zuvor im Rahmen der Corona-Maßnahmen viele Informationen und Bücher erhalten, „die Videos waren eine Momentaufnahme, auf die ich nicht stolz bin“. Insgesamt hat die Angeklagte auf ihren zwei Kanälen rund 6000 Follower, 183 Videos hat sie von Beginn an produziert und auf die Plattformen gestellt, zwei davon waren der Hauptgrund für die Anklage.
Für die Vorsitzende Richterin klang das im Video gehörte „sehr oberflächlich, nicht recherchiert und nicht strukturiert, es sprudelt einfach aus Ihnen heraus“. Die Angeklagte rechtfertigte sich bereits nach dem ersten Video, „ja, es war unüberlegt, das von mir Gesagte entspricht nicht den Tatsachen, ich hatte das irgendwo mal gehört“. Sie hätte bei den Zahlen einfach Fehler gemacht, „es war mein Aufschrei gegen die Corona-Maßnahmen, gegen die damals verwendeten Zahlen, damit habe ich einfach immer schon ein Problem“.
hud