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Salzburgs Bürgermeister will Kontrollen von „verstecktem Betteln von Zeitungsverkäufern“

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Von: Michael Hudelist

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Salzburgs Bürgermeister Preuner will, dass die Polizei auch verstärkt ein Augenmerk auf die Verkäufer von Gratiszeitungen wirft, wie hier beim Eingang in den Kurgarten. (Archivbild)
Salzburgs Bürgermeister Preuner will, dass die Polizei auch verstärkt ein Augenmerk auf die Verkäufer von Gratiszeitungen wirft, wie hier beim Eingang in den Kurgarten. (Archivbild) © hud

Stilles Betteln, also ohne „Bitte Geld, Kinder krank“ und ähnliches ist prinzipiell erlaubt, nur in der Stadt Salzburg gibt es für einige Bereiche ein so genanntes „sektorales Bettelverbot“. Im Dezember 2020 hatte sich eine Bettlerin nicht daran gehalten und prompt eine Strafe von 100 Euro kassiert. Sie, besser gesagt, die Plattform für Menschenrechte, legte dagegen Beschwerde ein. Nach einem zwei Jahre dauernden Weg durch alle Instanzen hat der Verfassungsgerichtshof nun eine Entscheidung getroffen.

Salzburg – Die Freiheitlichen und ihre Obfrau Marlene Svazek jubeln: „Damit muss sich nun auch die Plattform für Menschenrechte endlich abfinden“. Svazek will, dass die Polizei nunmehr das Bettelverbot in den sensiblen Bereichen der Altstadt wieder streng kontrolliert.

Ihrer Meinung nach sind nach wie vor „organisierte Bettelbanden unterwegs, die beinahe an jedem Straßeneck sitzen und Touristen, Einheimische aber vor allem Geschäftsleute belästigen“. Bettlerinnen sind aber im gesamten Stadtgebiet aktiv und sitzen hauptsächlich vor Supermärkten oder an stark frequentierten Kreuzungen

Polizei strafte auch ohne Verfassungsgerichtshof-Urteil

Auch Bürgermeister Harry Preuner ist über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes froh. In einem Interview mit den Salzburger Nachrichten wünscht auch er sich nun, „dass bei der Polizei durch den Gerichtsentscheid die Motivation zur Kontrolle erhöht wird“. Preuner will nun auch das seiner Meinung nach „versteckte Betteln“ von mutmaßlichen Zeitungsverkäufern angehen – hier würden besonders ältere Menschen aggressiv angesprochen.

Polizeisprecher Hans Wolfgruber erklärt auf Nachfrage, dass die Polizei im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auch vor dem jetzt gefällten Urteil tätig war und Bettler von nicht zulässigen Orten verwiesen und bestraft hat. „Dies geschieht mit einem Organmandat, wenn die Person sofort bezahlen will, oder eben mit einer Anzeige“. Das Strafamt der Polizeidirektion würde Strafbescheide auch verschicken, wenn eine rechtliche Frage nicht restlos geklärt ist wie im Fall des sektoralen Bettelverbotes. Nur wenn sich jemand einsichtig zeige und glaubhaft machen könne, dass er neu in der Stadt sei und von diesem Bettelverbot in bestimmten Zonen nichts gewusst habe könne von einer Strafe auch abgesehen werden.

„Ich bin arm, bitte helft mir“

Die Plattform Menschenrechte nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs „mit Bedauern zur Kenntnis“. Man habe die Frau unterstützt, der Gerichtshof sei aber auf die näheren Umstände, „nämlich warum der Frau ihr Recht auf freie Meinungsäußerung an diesem konkreten Ort verwehrt werden darf“, nicht eingegangen.

Die Richter hätten die Behandlung „mangels Erfolgsaussicht abgelehnt“, so Alina Kugler von der Plattform Menschenrechte Salzburg. In zwei vorausgegangenen Entscheidungen habe der Verfassungsgerichtshof klar definiert, „dass jeder Menschen öffentlich sagen darf: ‚Ich bin arm, bitte helft mir‘“.

Bis 2012 gab es in Salzburg ein absolutes Bettelverbot, das der Verfassungsgerichtshof allerdings aufhob. Seit 2015 gibt es das sektorale Bettelverbot, das sich zeitlich und räumlich auf bestimmte Zonen vor allem in der Altstadt beschränkt. 

hud

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