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Morddrohung gegen Ex-Gesundheitsminister: „Einen Tag noch und Du wirst sterben“

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Von: Michael Hudelist

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Landesgericht: Halleiner droht Ex-Gesundheitsminister Österreichs Anschober.
Landesgericht: Halleiner droht Ex-Gesundheitsminister Österreichs Anschober. © Michael Hudelist

Wegen gefährlicher Bedrohung „um eine Person in Furcht und Unruhe zu versetzen“ hat ein Einzelrichter am Dienstag (11. Januar) einen 57-jährigen Halleiner zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.

Salzburg – Nach Ansicht des Gerichts hat er im März 2020 ein offizielles Impf-Video des Gesundheitsministeriums auf seinem Instagram-Account geteilt und dabei dem damaligen Gesundheitsminister Rudi Anschober gedroht: „Einen Tag noch und Du wirst sterben“. Der Halleiner bekannte sich nicht schuldig, nahm aber das Urteil an. Da er ohne Anwalt erschien, hat er trotzdem drei Werktage Bedenkzeit.

„Seit Jahrzehnten sehe ich zu, was hier passiert. Ich weiß, welche Menschen sterben. Ein Tag noch und du wirst auch sterben“. Mit diesem Kommentar soll der Halleiner ein offizielles Impfvideo des Gesundheitsministers auf seinem Account bei Instagram geteilt haben. Der Richter machte den Angeklagten darauf aufmerksam, dass er sich eine Diversion vorstellen könne, also eine Strafe ohne Verhandlung und ohne Urteil unter der Voraussetzung, dass er ein Geständnis ablege.

Dazu war der 54-Jährige allerdings nicht bereit, er kam mit der in solchen Fällen fast schon üblichen Behauptung, sein Account sei gehackt worden, jemand anderer hätte diesen Kommentar verfasst. „Ich kann mich nicht erinnern das geschrieben zu haben“, er habe im Frühjahr letzten Jahres immer wieder Probleme mit seinem Account gehabt und habe sich nicht einloggen können. Im September habe er dann wieder Zugriff gehabt und seinen Account dann gelöscht, den den Kommentar habe er nie gesehen.

Seine Lebensgefährtin – die entgegen der Vorschriften schon seit Beginn der Verhandlung im Saal saß – bestätigte als Zeugin die „Probleme“, zweimal habe der Angeklagte sie gefragt, ob sie seinen Account aufrufen könne, was sie bejahte. Die Aufregung um den Kommentar wollte der Angeklagte  nicht verstehen, „es gibt ja auch 200 Helene Fischer Seiten auf Instagram, das sind Social Media Kanäle, die kann man doch nicht ernst nehmen“.

„Bin kein Impfgegner“

Der Richter wollte zwischendurch auch die Meinung des Halleiners zur Pandemie-Situation wissen, er sei kein Impfgegner, er sei sogar dreimal geimpft, „und es gibt Corona sicher“. Die Staatsanwaltschaft hatte als Beweis umfangreiche Auskünfte von Instagram erhalten, aus denen hervorgeht, dass das Profil des Angeklagten nur von diesem bespielt wurde, „der Account war immer nur mit ihrer G-Mail-Adresse angemeldet“, so die Staatsanwältin. Die letzten Zugriffe, auch zum Tatzeitpunkt, sind laut den Geo-Daten von Instagram immer von Hallein aus erfolgt.

Nach rund 20 Minuten war die Verhandlung schon zu Ende, der Richter folgte der Schutzbehauptung des Angeklagten nicht, wonach sein Account gehackt worden wäre, „das ist lebensfremd“ und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, angepasst an das Einkommen des Angeklagten.

Das entspricht in etwa einem Sechstel der möglichen Geldstrafe, auch eine Haftstrafe bis zu einem Jahr wäre möglich gewesen, wegen der Unbescholtenheit des Angeklagten sei dies aber nicht in Betracht gekommen. Von den 1800 Euro setzte der Richter 600 Euro auf Bewährung aus. Der Angeklagte nahm das Urteil eher widerwillig an, „sonst gibt es ja noch eine Verhandlung, oder?“, nachdem er aber ohne Anwalt erschienen war, hat er trotzdem drei Werktage Bedenkzeit.

hud

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