Das Video zeigt zwei besonnene, trotz der offensichtlichen Feindseligkeit des Angeklagten ruhig agierende Beamte. Der Angeklagte peitsche die Aggressivität immer wieder an, mit Aussagen wie „Das kommt ins Internet, ihr werdet gefilmt, es wird eine Zeit nach Nehhammer geben“ und ähnliches. „Ihr habt keinen Hausverstand mehr, wenn im Gesetz stehen würde ‚erschießen‘ dann tut ihr das auch“, so der Pongauer weiter. Bei der Frage, warum alle im Auto keine Maske aufhätten zückten alle vier Beteiligten ein Attest, das sie angeblich vom Maskentragen befreit. Dann das fast übliche „Ich habe ein Attest, aber ich muss es ihnen nicht zeigen, das ist eine Nötigung nach Paragraf 105, sie bekommen eine Anzeige“. In weiterer Folge bezeichnet der mehrfach vorbestrafte Mann die Polizei als „kriminelle Organisation, so ein korrupter Haufen“, und meint, die Polizei „sollte Menschen beschützen und nicht die korrupte Regierung stützen“.
Eine bei der Kontrolle anwesende Beamtin verlangte ein Schmerzensgeld von 700 Euro, durch die herabwürdigende Art und Weise des Angeklagten und das öffentlich zur Schau gestellte Video sei sie in ihrer Privatsphäre verletzt worden. Auch der einschreitende Polizeibeamte meinte, so etwas habe er in seiner langen Dienstzeit noch nie erlebt. „Das war eine Herabwürdigung des Berufsstandes, man lässt sich einiges gefallen, aber das war einmalig“, so der Beamte.
Vor dem Schuldspruch wiederholte der Verteidiger des nicht anwesenden Angeklagten erneut, dass niemand bedroht worden sei, sondern die Polizei als gesamter Apparat gemeint gewesen sei. Eine Herabwürdigung der beiden Beamten sei daher nicht auszumachen. Der Vorsitzende Richter sah das anders. Er erkannte den Angeklagten für schuldig und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, sowie einer Geldstrafe von 340 Euro und der Zahlung von jeweils 500 Euro Schadenersatz an die beiden Beamten. „Wir haben eine vorbildliche Amtshandlung und einen völlig eskalierenden Angeklagten gesehen, er hat zugegeben, das Video auf dem Account seiner Lebensgefährtin öffentlich hochgeladen zu haben, dieses Video war einer breiten Öffentlichkeit daher zugänglich“. Zudem sei keine abstrakte Diskussion über die Polizei wie auf einem Stammtisch zu hören, sondern es waren eindeutig die beiden Beamten der Autobahn-Polizei gemeint. Weder der Staatsanwalt, noch der Anwalt des abwesenden Angeklagten gaben nach dem Urteil eine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
hud
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