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Pongauer (51): „Die Polizei ist korrupt, ich werde Sie anzeigen“ – Sechs Monate auf Bewährung

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Von: Michael Hudelist

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Durch Abwesenheit glänzte der Angeklagte aus dem Pongau. „Er sei nicht geimpft und lasse sich auch nicht zum Tragen einer Maske oder zum Testen zwingen“, so seine Botschaft über seinen Anwalt.
Durch Abwesenheit glänzte der Angeklagte aus dem Pongau. „Er sei nicht geimpft und lasse sich auch nicht zum Tragen einer Maske oder zum Testen zwingen“, so seine Botschaft über seinen Anwalt. © hud

Ein 51-jähriger Pongauer wurde am Montag (17. Januar) aufgrund einer Beamtenbedrohung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, sowie einer Geldstrafe und Schadenersatzzahlungen verurteilt.

Salzburg – Zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, sowie einer Geldstrafe und Schadenersatzzahlungen ist am Montag (17. Januar) ein 51-jähriger Frühpensionist aus dem Bezirk St. Johann im Pongau verurteilt worden. Er hat eine Verkehrskontrolle der Polizei auf der Autobahn online gestellt und darin die Polizei unter anderem als „kriminelle Organisation“ und „korrupten Haufen“ bezeichnet. Der fünffach vorbestrafte Angeklagte ist nicht persönlich zur Verhandlung erschienen „weil er nicht geimpft ist, keine Maske tragen und sich auch nicht testen lassen will“, so sein Anwalt. Die Verhandlung fand daher in Abwesenheit statt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Dass sich Polizeibeamte bei Kontrollen und anderen Amtshandlungen viel gefallen lassen müssen, ist allgemein bekannt, die Verkehrskontrolle an der Westautobahn am 6. März vergangenen Jahres war aber eindeutig zu viel. Vier Personen saßen ohne damals vorgeschriebene Schutzmaske im Auto, gleich nach der Anhaltung durch eine Streife der Autobahnpolizei begann der Angeklagte die Kontrolle mit seinem Handy zu filmen. Später stellte er die Aufnahme auf dem Facebook-Account seiner Lebensgefährtin ins Netz, öffentlich, für alle einsehbar, sein eigener Account ist gesperrt. Das rund 15-minütige Video, das der Angeklagte allerdings selbst wieder gelöscht haben will, wurde zig-fach geteilt, unter anderem auf einschlägigen Facebook-Seiten wie „Kurz muss weg“.

Die von der Staatsanwaltschaft angeklagte Verächtlichmachung der Polizei, die üble Nachrede sowie die Drohung gegen die Beamten – „Ich zeige Sie an“ – sind auf dem Video gut zu verstehen.  Der Anwalt des nicht erschienen Angeklagten spricht hingegen von einer reinen „Unmutsäußerung“, er habe auch keinen Beamten bedroht, „Ich zeige Sie an“ würde wohl keinen Beamten in Angst und Schrecken versetzen. 

„Polizei sollte nicht die korrupte Regierung stützen“


Das Video zeigt zwei besonnene, trotz der offensichtlichen Feindseligkeit des Angeklagten ruhig agierende Beamte. Der Angeklagte peitsche die Aggressivität immer wieder an, mit Aussagen wie „Das kommt ins Internet, ihr werdet gefilmt, es wird eine Zeit nach Nehhammer geben“ und ähnliches. „Ihr habt keinen Hausverstand mehr, wenn im Gesetz stehen würde ‚erschießen‘ dann tut ihr das auch“, so der Pongauer weiter. Bei der Frage, warum alle im Auto keine Maske aufhätten zückten alle vier Beteiligten ein Attest, das sie angeblich vom Maskentragen befreit. Dann das fast übliche „Ich habe ein Attest, aber ich muss es ihnen nicht zeigen, das ist eine Nötigung nach Paragraf 105, sie bekommen eine Anzeige“. In weiterer Folge bezeichnet der mehrfach vorbestrafte Mann die Polizei als „kriminelle Organisation, so ein korrupter Haufen“, und meint, die Polizei „sollte Menschen beschützen und nicht die korrupte Regierung stützen“.


Eine bei der Kontrolle anwesende Beamtin verlangte ein Schmerzensgeld von 700 Euro, durch die herabwürdigende Art und Weise des Angeklagten und das öffentlich zur Schau gestellte Video sei sie in ihrer Privatsphäre verletzt worden. Auch der einschreitende Polizeibeamte meinte, so etwas habe er in seiner langen Dienstzeit noch nie erlebt. „Das war eine Herabwürdigung des Berufsstandes, man lässt sich einiges gefallen, aber das war einmalig“, so der Beamte. 


Vor dem Schuldspruch wiederholte der Verteidiger des nicht anwesenden Angeklagten erneut, dass niemand bedroht worden sei, sondern die Polizei als gesamter Apparat gemeint gewesen sei. Eine Herabwürdigung der beiden Beamten sei daher nicht auszumachen. Der Vorsitzende Richter sah das anders. Er erkannte den Angeklagten für schuldig und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, sowie einer Geldstrafe von 340 Euro und der Zahlung von jeweils 500 Euro Schadenersatz an die beiden Beamten. „Wir haben eine vorbildliche Amtshandlung und einen völlig eskalierenden Angeklagten gesehen, er hat zugegeben, das Video auf dem Account seiner Lebensgefährtin öffentlich hochgeladen zu haben, dieses Video war einer breiten Öffentlichkeit daher zugänglich“. Zudem sei keine abstrakte Diskussion über die Polizei wie auf einem Stammtisch zu hören, sondern es waren eindeutig die beiden Beamten der Autobahn-Polizei gemeint. Weder der Staatsanwalt, noch der Anwalt des abwesenden Angeklagten gaben nach dem Urteil eine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

hud

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