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Privatdetektiv (52) hat Tante und Cousine von Stefan Mross erschossen – Prozessstart in Salzburg

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Von: Michael Hudelist

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Als Liebesgeschichte mit Hochs und Tiefs stellte der Angeklagte die Beziehung zu Helga B. dar, „das klingt ja wie Romeo und Julia für Arme“, so argwöhnte eine beisitzende Richterin des Geschworenensenats.
Als Liebesgeschichte mit Hochs und Tiefs stellte der Angeklagte die Beziehung zu Helga B. dar, „das klingt ja wie Romeo und Julia für Arme“, so argwöhnte eine beisitzende Richterin des Geschworenensenats. © hud

Wegen zweifachen Mordes muss sich seit Dienstag (26. Juli) ein 52-jähriger Tennengauer verantworten, der knapp vor Mitternacht des 5. Mai 2021 in Wals seine Noch-Lebensgefährtin (50) und deren Mutter (76) mit insgesamt zehn Schüssen regelrecht hingerichtet hat. Er gesteht die Tat, „ich kann es nicht mehr rückgängig machen, ich war total neben mir, alles ist zusammengebrochen“. Sein Verteidiger, Andreas Schweitzer, meinte, es sei ein „Overkill“ gewesen, die Mutter und der Bruder seiner „großen Liebe“ wären massiv gegen die Beziehung gewesen, hätten sich bei Auftraggebern des Angeklagten beschwert und hätten sogar versucht, die Tochter zu erpressen.

Salzburg – Staatsanwältin Elena Haslinger spricht in der Anklage von einem „beispiellosen Verbrechen, ja einer Hinrichtung“. Der Angeklagte habe erst drei Schüsse auf die Mutter der Freundin, Ingrid B., abgegeben und danach mit sieben Schüssen „seine große Liebe“, Helga B. (50), erschossen. Beide Frauen seien verblutet, ein Schuss war sogar auf den Kopf von Helga B. gerichtet.

Der jetzt Angeklagte und die frühere Freundin hatten sich bereits vor 20 Jahren beim Fortgehen in Freilassing kennengelernt, eine Beziehung sei es aber erst ab November 2020 geworden. Helga B. wohnte in einem eigenen neuen Haus, gegenüber dem Elternhaus in dem die Mutter und der Bruder wohnten. Die beiden seien von Anfang an gegen die Beziehung gewesen, sie vermuteten, dass er es nur auf das Vermögen der ledigen Helga B. abgesehen habe.

Der Bruder hat sogar Beschwerde-Mails an den Arbeitgeber des Angeklagten, einen Juwelier in Kitzbühel geschickt, wo er als Sicherheitsberater, also als Security am Eingang gearbeitet hat. 2020 zeigte der Angeklagte die Mutter und den Bruder deshalb an, weil er eine größere Auseinandersetzung befürchtet habe. „Helga B. war zu diesem Zeitpunkt ständig in einem Konflikt zwischen der Liebe zum Angeklagten und der Ablehnung durch die Familie“, so die Staatsanwältin.

Stalking-Anzeige: „Beziehung ruht, vorerst“

Der Streit zwischen der Familie auf der einen Seite und Helga B. und dem Angeklagten auf der anderen Seite eskalierte weiter, die Familie konnte die Tochter offensichtlich wieder auf ihre Seite ziehen. Der Bruder und Helga B. sind daraufhin Ende Dezember 2020 zur Polizeiinspektion in Wals gegangen und haben den jetzt Angeklagten wegen Stalking angezeigt. „Die Tochter gab zu Protokoll, dass sie die Beziehung vorerst ruhen lassen will, die Polizei teilte dies dem Angeklagten telefonisch mit, der versicherte, die Entscheidung akzeptieren zu wollen“, so Haslinger.

Wenige Tage später nahm er den Mail-Kontakt aber schon wieder auf, kam mit Geschenken und ab März 2021 nahmen die beiden ihre Beziehung wieder offiziell auf, trafen sich aber heimlich auf Parkplätzen oder nach Mitternacht im Haus von Helga B., „das Auto hat er bewusst einige Straßen entfernt geparkt“.

Am 26. April und am 1. Mai 2021 hätten die Mutter und der Bruder die beiden Verliebten dann aber doch „erwischt“. Am späten Abend des 5. Mai sei er mit Helga B. in ihrem Haus verabredet gewesen, in seinem Wagen habe er drei Pistolen und über 100 Schuss Munition gehabt. Helga B. war aber noch im Haus gegenüber bei der Mutter und dem Bruder, um 23.40 Uhr kommt sie in ihr Haus, kurze Zeit darauf die Mutter.

Nach einem neuerlichen Streit zwischen der Mutter und dem Angeklagten, auch körperlich, zog der Angeklagte seine Pistole und schoss zuerst drei Mal auf die Mutter, dann insgesamt sieben Mal auf seine Angebetete. Anschließend war der Angeklagte geflüchtet und wollte sich selbst das Leben neben, kurz vor Mitternacht versuchte er seine ehemalige Lebensgefährtin – und Mutter seines Sohnes – zu erreichen.

Dies gelang nicht, darum sprach er auf ihre Mobilbox und gestand dabei mehrmals den eben geschehenen Doppelmord. Um 0.40 Uhr rief er den Polizei-Notruf an, in einem über 100 Minuten dauernden Gespräch gelang es den Kriminalisten schließlich, dass der Angeklagte seinen Standort auf einem Campingplatz am Wolfgangsee verriet und sich dort verhaften ließ.

Ein Gutachten stellte laut Anklageschrift fest, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, aber eine Persönlichkeitsstörung vorliegt. Die Staatsanwaltschaft fordert darum neben einer lebenslangen Haft die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

„Es war ein Overkill, keine geplante Hinrichtung“

Strafverteidiger Andreas Schweitzer aus Wien, gleichzeitig Präsident des Österreichischen Detektiv-Verbandes, ging in seinem Plädoyer ausführlich auf die Beziehung der beiden Erwachsenen ein, „die ihre Liebe wie zwei Teenager verstecken mussten“. Sein Mandant habe Helga B. „abgöttisch geliebt“, aber die Mutter und der Bruder von Helga seien dazwischen gekommen.

„Sie haben ihn von Anfang an abgelehnt und ihn als Nichtskönner, Stadtmensch, Loser und Hilfs-Detektiv beschimpft, und das über die gesamte Zeitdauer hinweg“. Die Familie vermutete, der Angeklagte sei nur am Vermögen von Helga B. interessiert. Der Bruder habe sich schriftlich sowohl beim Detektiv-Verband, als auch beim Arbeitgeber des Angeklagten beschwert und ihn dort anzuschwärzen versucht.

„Der Bruder wollte sogar seine eigene Schwester erpressen, die bei einer Bank gearbeitet hat. Er hatte ein Schreiben an den Vorstand der Bank vorbereitet in dem er mutmaßte, dass der Angeklagte an geheime Kundendaten hätte kommen wollen. Wenn Helga B. die Beziehung nicht beendet wolle er das Schreiben an die Vorstände der Bank schicken“. Helga B. und der Angeklagte hätten sich daraufhin nur mehr heimlich treffen können, „das war grotesk“.

Am 4. Mai 2021 waren sie verabredet, da sie aber nicht kam fuhr er am 5. Mai nach der Arbeit zu ihr und wartete über eine Stunde vor ihrem Haus „um mit ihr zu schmusen oder noch mehr“. Dann sei allerdings auch die Mutter noch zum Haus der Tochter gekommen und habe den Angeklagten wüst beschimpft und ihn mit den Fäusten aus dem Haus treiben wollen. „Dann ist es passiert, da ist er emotional explodiert, es war wie ein Overkill, er ist neben sich gestanden“, so der Anwalt.

Er habe die Tat mehrmals gestanden, nur auf das Warum könne er nach wie vor keine Antwort geben. Es sei auf keinen Fall eine „Hinrichtung“ gewesen, also auf keinen Fall vorsätzlich, wie von der Staatsanwältin behauptet.

„Alles ist in mir zusammengebrochen“

Der Angeklagte bekannte sich auch vor den Geschworenen schuldig, die beiden Frauen umgebracht zu haben. „Es ist mir unerklärlich wie das passieren konnte, ich hatte seither in U-Haft viel Zeit darüber nachzudenken, aber ich komme zu keiner Erklärung. Es tut mir immens leid, auch für die Familie von Helga, ich würde die Zeit gerne zurückdrehen, ich muss damit leben, auch nach der Haft wird es mein Leben massiv einschränken“, so der 52-Jährige, dann stockt seine Stimme. Er sei bei der Tat total neben sich gewesen, „ich fühlte mich wie neben meinem Körper, alles ist in diesem Moment zusammengebrochen“.

Am Vortag der Tat hätte er sich mit Helga B. auf dem Parkplatz ihres Arbeitgebers rund 20 Minuten im Auto unterhalten, „wir haben uns umarmt und geküsst und für den nächsten Tag verabredet“, wie immer zwischen 23 und 24 Uhr.

Die Verhandlung ist für drei Tage anberaumt, ein Urteil wird allerdings schon für den Mittwoch erwartet.

hud

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