Mann (36) beißt Ehefrau (30) nach Hochzeit Augenlider ab – Opfer: „Wir sind glücklich zusammen“
Es ist ein Vorfall, der einen sprachlos zurück lässt: Ein 36-Jähriger soll in Österreich seiner Frau nach der Hochzeit die Augenlider abgebissen, sie gewürgt und mit einer Glasscherbe auf sie eingestochen haben. Vor Gericht sagte die damals schwer verletzte und inzwischen auf einem Auge blinde Frau nun dennoch aus, dass die beiden „glücklich zusammen“ seien.
Wien – „Ich kann nicht erklären, was passiert ist.“ Mit diesen Worten zeigte sich ein 36-jähriger Mann vor dem Wiener Landesgericht geständig, nachdem er seine frisch angetraute Frau am Tag nach der Hochzeit schwer verletzte. Laut der Anklage soll er die 30-Jährige zuerst so lang gewürgt haben, bis ihr die Augäpfel hervortraten.
Anschließend habe er ihr in die Augäpfel gebissen und ihr die Augenlider abgebissen, ehe er ihr mit einer Glasscherbe in den Kopf gestochen haben soll. Schwerste Verletzungen an beiden Augen, ein schweres Halswirbelsäulentrauma sowie eine Luxationsfraktur im Bereich der Halswirbelsäule seien die Folge gewesen, wie die Tiroler Tageszeitung unter Berufung auf die Agentur APA berichtet.
Täter vor Gericht geständig
Am Dienstag (28. März) musste sich der 36-Jährige vor Gericht verantworten. Der Tatvorwurf: Begehung einer Straftat im Zustand der völligen Berauschung. Zum Tatzeitpunkt dürfte der Mann unter dem Einfluss einer halluzinogen wirksamen psychotropen Substanz gestanden haben. Welches Rauschmittel es war sei bis zuletzt im Unklaren geblieben, erklärte der zuständige Richter.
Jedenfalls sei der Täter in einem „Vollrausch“ gewesen und daher habe ein Zurechnungsfähigkeit ausschließender Zustand vorgelegen. „Bis jetzt geniere ich mich dafür, was ich getan habe“, sagte der Angeklagte reumütig aus. Weiterhin untermauerte er, dass er seine Ehefrau über alles lieben würde.
Opfer: „Wir sind glücklich zusammen“
Auch die Frau bestätigte dies vor Gericht: „Wir sind glücklich zusammen“, sagte die 30-Jährige, die seit des Vorfalls auf dem linken Auge blind ist. Außerdem ist ihre linke Gesichtshälfte stark verunstaltet.
18 Monate Haft, davon zwölf auf Bewährung lautete das Urteil des Richters. Da der 36-Jährige seine sechs Monate unbedingte Strafe bereits in Untersuchungshaft abgesessen hatte, müsse er nicht wieder zurück hinter Gitter. Der Täter verzichtete auf Rechtsmittel, der Anklagevertreter gab jedoch keine Erklärung ab, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.
aic