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Anleger dürfen Ratingagenturen verklagen

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Karlsruhe - In Deutschland lebende Anleger können auch hierzulande gegen Ratingagenturen klagen und Schadenersatz einfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss entschieden.

Damit erhält ein Rentner aus dem friesischen Varel die Möglichkeit, gegen die US-Ratingagentur Standard and Poor's (S&P) vorzugehen.

Der im Internet veröffentlichte Beschluss des BGH sagt allerdings nichts über die Erfolgsaussichten einer Zivilklage aus. In der Vergangenheit waren mehrere Schadenersatzprozesse geschädigter Lehman-Anleger vor dem BGH gescheitert.

Im jetzt entschiedenen Fall geht es um einen Anleger, der im Mai 2008 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers im Wert von 30.000 Euro gekauft hatte. Vier Monate später brach Lehman zusammen. Der Anleger macht geltend, dass er sich auf die Bewertung von S&P verlassen habe, die die Papiere positiv mit der Note „A+“ eingestuft hatte - dabei hätten sich schon im Mai Probleme abgezeichnet. Deshalb fordert er nun Schadenersatz von S&P.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Klage des Anlegers bereits zugelassen, wogegen S&P Rechtsmittel vor dem BGH einlegte. Die Bundesrichter beanstandeten nun zwar das prozessuale Vorgehen des Frankfurter Gerichts - stellten aber gleichzeitig klar, dass die Klage des deutschen Anlegers zulässig ist. Der Wohnsitz des Klägers liege in Deutschland. Das sei ein hinreichender Inlandsbezug und begründe die Zuständigkeit deutscher Gerichte.

dapd

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