Ex-Siemens-Vorstand Sharef muss nochmal vor Gericht

Karlsruhe - Der Siemens-Schmiergeldskandal wird doch noch einmal Thema vor dem Landgericht München. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für Ex-Siemens-Vorstand Sharef in Teilen aufgehoben.
Im milliardenschweren Schmiergeldskandal bei Siemens muss sich der freigesprochene Ex-Vorstand Uriel Sharef erneut vor dem Landgericht München verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil am Dienstag in Teilen auf. Im Raum steht damit erneut der Verdacht der Untreue durch Unterlassen. Die Karlsruher Richter hielten die Feststellung nicht für tragfähig, dass Sharef durch eine konzerninterne Umstrukturierung die Kenntnis von einer schwarzen Kasse verloren habe, die er einst selbst verwaltet hatte.
Das Urteil des Landgerichts aus dem Mai 2014 hat aber insoweit Bestand, als Sharef damals von dem Vorwurf freigesprochen wurde, zwei Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe veranlasst zu haben.
Sharefs Anwalt Heiko Lesch zeigte sich mit Blick auf die Vorgaben des BGH zuversichtlich, dass der Freispruch bei der erneuten Verhandlung auch für den nun noch im Raum stehenden Verdacht Bestand haben werde.
Der Ende 2006 aufgeflogene konzernweite Schmiergeldskandal hatte Siemens erschüttert und viele Manager den Job gekostet. Über Jahre sollen 1,3 Milliarden Euro in dunkle Kanäle geflossen sein, um lukrative Aufträge zu ergattern. Die meisten Prozesse endeten mit Bewährungs- und Geldstrafen beziehungsweise Geldauflagen.
Sharef gehörte zu den ranghöchsten ehemaligen Siemens-Managern vor Gericht. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, bei einem Geschäft mit fälschungssicheren Ausweisen in Argentinien ein Bestechungssystem gedeckt zu haben. Im Zentralvorstand war er für die Region zuständig. Am Münchner Landgericht muss sich nun eine andere Wirtschaftsstrafkammer noch einmal mit dem Fall befassen.