Parteien streiten über Steuersünder-Liste

Frankfurt/Main - Zwischen den Bundesparteien ist ein Streit darüber entbrannt, ob Finanzminister Wolfgang Schäuble einem Informanten 2,5 Millionen Euro für eine Liste von 1.500 Steuersündern aus Deutschland zahlen soll.
Die SPD sprach sich dafür aus, Bedenken kamen aus der CDU und teilweise auch der FDP. So riet der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs dringend vom Kauf ab. “Das ist ein gestohlenes Gut. Da würde man Diebe belohnen“, sagte er in der “Frankfurter Allgemeinen Sontagszeitung“ Ähnlich äußerte sich der FDP-Finanzpolitiker Otto Fricke. “Da gilt die alte Regel: Keine Geschäfte mit Kriminellen“, wird er zitiert. Auch die Kronzeugen-Regelung könne nicht angewendet werden: “Der Staat kann gegenüber einem Kriminellen ein Pardon aussprechen und die Strafe ermäßigen, aber er darf ihm nicht Geld geben.“
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) erklärte in einem Interview mit der “Neuen Zürcher Zeitung (NZZ/Sonntag): “Ich persönlich habe ein Problem damit“. Solche Ermittlungen hätten “rechtsstaatlichen Maßstäben zu gehorchen, auch bei uns“. Manche “vorauseilende Lust auf Daten“ müsse auch einer solchen Überprüfung standhalten. Wenn es konkrete Hinweise auf Steuerhinterzieher auf einem Weg gebe, der nicht eine illegale Grundlage habe, dann solle man diesen nachgehen, sagte Guttenberg. “Dies ist ja nicht der erste Fall dieser Art, und ich glaube, man muss da mit sehr viel Augenmaß herangehen und auch sehr darauf achten muss, dass sich da gewisse Dinge nicht wiederholen.“ Gewachsene gute Beziehungen, hier mit der Schweiz, dürften “nicht leichtsinnig aufs Spiel“ gesetzt werden, sagte der Minister.
Auch die Schweiz selbst, wo sich sich die schwarzen Konten befinden sollen, äußerte sich kritisch. Dies würde sein Vertrauen in Deutschland “definitiv erschüttern“, wenn sich der Staat dazu hergebe, geklaute Daten zu kaufen, sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos. “Das ist etwas, das man unter Rechtsstaaten schlicht und einfach nicht macht.“
Bundespräsidentin Doris Leuthard erklärte, es gebe im Prozessrecht generell die Regel, illegale Daten nicht zu verwenden. Der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, sagte hingegen der “Bild“-Zeitung, es handele sich bei der Datei nicht um Hehlerware. “Das Informationshonorar in Höhe von 2,5 Millionen Euro halte ich für angemessen in Anbetracht der zu erwartenden Steuernachzahlungen von 100 Millionen Euro.“
Volker Wissing (FDP), Vorsitzender des Bundestags-Finanzausschusses, sprach sich ebenfalls für einen Kauf der Daten aus. Voraussetzung sei aber eine vorherige rechtliche Prüfung. “Der Finanzminister ist gut beraten, zu klären, ob diese Daten rechtlich einwandfrei erworben werden können“, wird der FDP-Politiker in der “Welt am Sonntag“ zitiert.
Die SPD-Politiker Nicolette Kressl und Joachim Poß erklärten, die angebotene Datei enthalte offenbar entscheidende Informationen zur Aufklärung zahlreicher Steuer-Straftaten. Da dürfe auch die Rücksicht auf die eigene Klientel und die der FDP keine Rolle spielen. Der “Welt am Sonntag“ sagte Kressl: “Wenn zu einem Preis von 2,5 Millionen Euro 100 bis 200 Millionen Euro hinterzogener Steuern eingetrieben werden können, sollte die Regierung nicht zögern.“
Informant übergab Testmaterial
Über den Fall hatten am Wochenende die “Frankfurter Allgemeine“ und die “Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Danach übergab der Informant den Steuerfahndern Testmaterial. Die Überprüfung ergab demnach, dass in jedem dieser fünf Fälle eine Steuernachzahlung von jeweils einer Million Euro fällig wäre. “Für die fünf Kontoinhaber, die wir probehalber kontrolliert haben, ist es für eine Selbstanzeige zu spät“, heißt es in der Finanzverwaltung, die die Akten dem “FAZ“-Bericht zufolge mit einer Geheimhaltungsstufe versahen. Alle anderen könnten jedoch einer Strafe entgehen, indem sie sich rechtzeitig selbst anzeigten und die hinterzogenen Steuern nachzahlten.
Das Bundesfinanzministerium erklärte, zu dem konkreten Fall könne aufgrund des Steuergeheimnisses keine Stellung bezogen werden. Ganz allgemein lasse sich sagen, dass der Finanzverwaltung oder dem Ministerium immer wieder Daten zur Verfügung gestellt würden. Diese würden selbstverständlich geprüft.
Der Fall erinnert an die Liechtenstein-Affäre aus dem Frühjahr 2008, in die unter anderem der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel verstrickt war. Damals hatte der Bundesnachrichtendienst vier bis fünf Millionen Euro für Daten von Steuersündern bezahlt. Dies löste in der Öffentlichkeit eine hitzige Diskussion aus.
AP