Vor diesem Münchner Anwalt zittert VW - er gibt Betroffenen ein Versprechen

Von der Volkswagen-Zentrale bis in die Pettenkoferstraße an der Theresienwiese sind es rund 600 Kilometer. Ein halber Tag Autofahrt. Doch dazwischen liegen Welten.
Dort der Auto-Riese, hier der Anwalt der betroffenen Autofahrer im Abgasskandal. Rund 3500 Diesel-Fälle hat der Münchner Markus Klamert (56) bislang betreut. Er ist der Anwalt, vor dem VW zittert.
Denn seine Kanzlei KMP3G hat wegweisende Urteile gegen den Autobauer erzielt. Eine Sensation etwa ihre Klage, nach der ein Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt wurde – erstmals wegen „arglistiger Täuschung“, wie das Landgericht im Januar feststellte.
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Klamert über VW: „Das war klare Täuschungabsicht“
„Der Kläger wurde beim Kauf des Gebrauchtwagens vom Händler nicht darüber informiert, dass es sich um einen Pkw mit verbotener Abschaltvorrichtung – also mit der vom VW-Konzern gelieferten Betrugs-Software – handelte“, sagt Klamert. „Das war klare Täuschungabsicht.“ Laut Urteil muss VW nun 16 326 Euro an den Käufer zurückzahlen. Bundesweit einmalig!
Klamert erklärt: „Der Kläger war nicht verpflichtet, sich vorab über die Betroffenheit des Fahrzeugs zu informieren. Er konnte und durfte darauf vertrauen, dass es sich um ein ,sauberes‘ Auto handelte.“
Mehr als tausend Prozesse hat er mit seiner Kanzlei bisher erfolgreich betreut, etliche weitere werden aktuell verhandelt: ein Viertel an bayerischen Gerichten, der Rest bundesweit. „Jeder Betroffene, der im Moment klagt, erhält garantiert Geld“, sagt Klamert. Meist innerhalb von zehn Monaten im Rahmen eines Vergleichs – denn Urteile will VW vermeiden.
Das gelingt nicht immer: Im November 2018 erstritt der Anwalt vor dem Landgericht Augsburg, dass VW erstmals nicht nur Schadensersatz zahlen muss, sondern auch zur vollständigen Rücknahme eines Autos mit Schummel-Software verurteilt wurde.
Klamert: „Der Kläger erhält den vollen Kaufpreis des Mitte 2012 gekauften Pkws zurück – ohne einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer oder für den Gebrauch des Pkws leisten zu müssen.“ Insgesamt 29 907,66 Euro! Zuvor wurden die Kilometer von Gerichten stets herausgerechnet.
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Bundesweit gibt es noch drei Millionen Autos, die vom Dieselskandal betroffen sind, deren Fall bislang aber nicht abgewickelt wurde. Besitzer von Neu- und von Gebrauchtwagen haben auch 2019 noch große Chancen, ihre Ansprüche geltend zu machen – verjährt sind diese längst nicht. Entscheidend ist, wann das Kraftfahrt-Bundesamt den Nutzer angeschrieben hat. „Das war in den meisten Fällen 2016, von da an sind noch drei Jahre Zeit“, sagt Klamert – zum Ärger von VW!
„Ich fühlte mich von Volkswagen betrogen“
Weil Volkswagen mit dem geringen Schadstoff-Ausstoß geworben hatte, kaufte Axel Bock (74) aus Bogenhausen einen VW Polo für 21 000 Euro. Danach folgte die böse Überraschung: Auch der Kleinwagen des Rentners enthielt Schummel-Software. „Ich fühlte mich betrogen“, sagte Bock – und klagte. Mit Erfolg: Aufgrund der Täuschung musste VW den Kauf rückabwickeln – so wie auch bei Christine und Dieter S.: Sie waren 2015 die Ersten, die erfolgreich klagten und rund 18 000 Euro von VW zurückerhielten.

Ihm musste VW 29 500 Euro zahlen
Auch dieser Münchner zwang VW in die Knie: Für seinen Golf Blue Motion erhielt Christian Palka (58) aus Solln 29 500 Euro zurück. „Eine tolle Nachricht“, freute sich Palka, denn er hatte die Rückabwicklung am Landgericht München I erzwungen. Auch bei ihm hatte VW die Software im Auto manipuliert, um hohe Abgaswerte zu kaschieren. Bereits im Januar 2017 stufte das Landgericht Hildesheim das Verhalten der VW-Bosse als „sittenwidrig“ ein: Die Manipulationen seien „bewusste Täuschung“ gewesen– und vorsätzlicher Betrug, um Kosten zu senken.
