Bundestag beschließt
Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen
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Für zwölf Handwerksberufe - darunter etwa Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker oder Orgelbauer - gilt künftig wieder die Meisterpflicht. Nicht alle sind vom Beschluß des Bundestags begeistert. Neben Kritik gab es auch Lob.
Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen beschlossen. Das Parlament verabschiedete Änderungen der Handwerksordnung.
Die Meisterpflicht wird damit für insgesamt zwölf Gewerke wieder eingeführt - darunter sind etwa Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker oder Orgelbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.
Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Mit der Reform der Handwerksordnung wollte die Bundesregierung damals einfachere Tätigkeiten für Selbstständige öffnen. Bis dahin durften diese Betriebe nur von ausgebildeten Handwerksmeistern geführt werden.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete die Rückkehr zur Meisterpflicht als gute Nachricht für das Handwerk und die Kunden. Die Zustimmung zum Handwerk werde in der Bevölkerung weiter wachsen. Die Branche leiste zudem einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung.
Der FDP-Abgeordnete Manfred Todtenhausen sagte mit Blick auf einen entsprechenden Antrag der AfD, eine vollständige Rückkehr zur Meisterpflicht in allen Gewerken wäre «Folklore». Dies wären Lösungen von gestern.