- 0 Kommentare
- Weitere
Rosenheim - Auch wenn der Nachbar nicht zur nettesten Sorte gehört, mit Beleidigungen sollte man sich zurückhalten.
Wüste Beschimpfungen können im Extremfall sogar zur Kündigung einer Mietwohnung führen - unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung.
Für ein Fallbeispiel klicken Sie bitte hier.
Quelle: www.immowelt.de
Rubriklistenbild: © dpa