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Ergonomie am Arbeitsplatz - das sagt der Gesetzgeber

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Von: Welf Wacker

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Pixabay License:Ergonomie am Arbeitsplatz beginnt mit Stuhl, Tisch und der Ausrichtung Ihrer Bildschirmgeräte. (Symbolbild)
Ergonomie am Arbeitsplatz beginnt mit Stuhl, Tisch und der Ausrichtung Ihrer Bildschirmgeräte. (Symbolbild) © Pixabay License

Kopfschmerzen, Müdigkeit und Nackenbeschwerden: Dies sind oftmals die Folge eines falsch eingerichteten Arbeitsplatzes. Dabei ist jeder Arbeitgeber dazu angehalten, die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen zu schützen. Büromöbel Müller klärt auf.

Raubling - Ein ergonomischer Arbeitsplatz kann im Büro vor den genannten Leiden und den daraus resultierenden Berufskrankheiten schützen. Um die Gesundheit von Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten, hat sich auch der Gesetzgeber mit dieser Thematik beschäftigt. Büromöbel Müller klärt auf.

Ergonomie am Arbeitsplatz - Das sagt der Gesetzgeber dazu

Ergonomie am Arbeitsplatz kommt im Gesetz an verschiedenen Stellen zur Sprache. In diesem Zusammenhang geht es stets um den Arbeitsschutz. Die Arbeitsstätten­verordnung enthält dementsprechend auch Vorgaben für Arbeitgeber.

Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte müssen Arbeitgeber ihren Angestellten einen ergonomischen Arbeitsplatz bieten. Nur so können sie sich an die Vorgaben der Verordnung halten.

Pixabay License: Justitia
Der Gesetzgeber hat klare Regeln zum Arbeitsschutz. (Symbolbild) © Pixabay License

Doch nicht nur die Arbeitsstättenverordnung macht diesbezüglich klare Vorgaben. Schon das Arbeits­schutzgesetz hält Arbeitgeber dazu an, ergonomische Erkenntnis­se bei der Arbeitsplatzgestaltung nicht unberücksichtigt zu lassen.

So fordert in etwa § 5 ArbSchG zur Gefährdungsbeurteilung auf, infolgedessen auch die Gefahren von nicht ergonomischen Arbeitsbedingungen aufgedeckt werden sollten. In diesem Fall besteht klarer Handlungsbe­darf für die Unternehmensleitung.

Definition des Begriffs „Ergonomie“

Die Ergonomie ist eine Wissenschaft, die sich mit der menschlichen Arbeit beschäftigt. Dabei steht die Frage im Vordergrund, wie ein Arbeitsplatz gestaltet sein muss, um ein ideales und gesundheitlich zuträgliches Zusammenspiel von Mensch und Arbeitsmitteln zu ermöglichen.

Im Zuge dieses Anpassungsprozesses dürfen körperliche Faktoren wie Kraft, Körperhöhe, Alter und mentale Aspekte wie Ausführbarkeit, Zufriedenheit und Erträglichkeit dabei vom Arbeitgeber nicht vernachlässigt werden. Nur auf diese Weise lassen sich die beiden Ziele Humanität und Wirtschaftlichkeit miteinander vereinen.

So gelingt die Gestaltung eines ergonomischen Arbeitsplatzes

Büromöbel Müller:Mit Büromöbel auf die richtigen Möbel setzen. (Symbolbild)
Mit Büromöbel Müller auf die richtigen Möbel setzen. (Symbolbild) © Büromöbel Müller

Die optimale Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes beginnt bei Bürostuhl, Schreibtisch und Monitor. 

Sind Arbeitnehmer an einem Bildschirmgerät tätig, muss der Schutz ihrer Gesundheit gewährleistet sein.

Darauf ist zu achten:

Lesen Sie dazu auch:3 magische Tipps für ergonomisches, gesundes Arbeiten im Büro


Was können Arbeitnehmer selbst tun – im Hinblick auf die Ergonomie?

Bewegen Sie sich so viel wie möglich. Versuchen Sie, Ihre Arbeitsabläufe möglichst abwechslungsreich zu gestalten. Achten Sie dabei auf eine ergonomische Ausrüstung Ihres Arbeitsplatzes.

Sprechen Sie ggf. Ihren Arbeitgeber darauf an, falls Sie z. B. einen ergonomischen Stuhl, Tisch oder eine Ablagen für Ihre Handgelenke benötigen, um besser mit Maus und Tastatur arbeiten zu können.

Kontakt und Öffnungszeiten

Büromöbel-Abholmarkt Müller GmbH
Rosenheimer Straße 7
83064 Raubling
Telefon: 08035 / 87 88 0
Fax: 08035 / 87 88 20
E-Mail: raubling@bmsofort.de

Öffnungszeiten: 

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