Ergonomie am Arbeitsplatz - das sagt der Gesetzgeber

Kopfschmerzen, Müdigkeit und Nackenbeschwerden: Dies sind oftmals die Folge eines falsch eingerichteten Arbeitsplatzes. Dabei ist jeder Arbeitgeber dazu angehalten, die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen zu schützen. Büromöbel Müller klärt auf.
Raubling - Ein ergonomischer Arbeitsplatz kann im Büro vor den genannten Leiden und den daraus resultierenden Berufskrankheiten schützen. Um die Gesundheit von Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten, hat sich auch der Gesetzgeber mit dieser Thematik beschäftigt. Büromöbel Müller klärt auf.
Ergonomie am Arbeitsplatz - Das sagt der Gesetzgeber dazu
Ergonomie am Arbeitsplatz kommt im Gesetz an verschiedenen Stellen zur Sprache. In diesem Zusammenhang geht es stets um den Arbeitsschutz. Die Arbeitsstättenverordnung enthält dementsprechend auch Vorgaben für Arbeitgeber.
Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte müssen Arbeitgeber ihren Angestellten einen ergonomischen Arbeitsplatz bieten. Nur so können sie sich an die Vorgaben der Verordnung halten.

Doch nicht nur die Arbeitsstättenverordnung macht diesbezüglich klare Vorgaben. Schon das Arbeitsschutzgesetz hält Arbeitgeber dazu an, ergonomische Erkenntnisse bei der Arbeitsplatzgestaltung nicht unberücksichtigt zu lassen.
So fordert in etwa § 5 ArbSchG zur Gefährdungsbeurteilung auf, infolgedessen auch die Gefahren von nicht ergonomischen Arbeitsbedingungen aufgedeckt werden sollten. In diesem Fall besteht klarer Handlungsbedarf für die Unternehmensleitung.
Definition des Begriffs „Ergonomie“
Die Ergonomie ist eine Wissenschaft, die sich mit der menschlichen Arbeit beschäftigt. Dabei steht die Frage im Vordergrund, wie ein Arbeitsplatz gestaltet sein muss, um ein ideales und gesundheitlich zuträgliches Zusammenspiel von Mensch und Arbeitsmitteln zu ermöglichen.
Im Zuge dieses Anpassungsprozesses dürfen körperliche Faktoren wie Kraft, Körperhöhe, Alter und mentale Aspekte wie Ausführbarkeit, Zufriedenheit und Erträglichkeit dabei vom Arbeitgeber nicht vernachlässigt werden. Nur auf diese Weise lassen sich die beiden Ziele Humanität und Wirtschaftlichkeit miteinander vereinen.
- Humanität: Die Arbeit in einem Betrieb soll in einer Art und Weise menschengerecht möglich sein, so dass es weder kurz- noch langfristig zu körperlicher Unter- oder Überforderung kommt.
- Wirtschaftlichkeit: Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit erhöht die Wahrscheinlichkeit für sehr gute Arbeitsergebnisse. Folglich wird auch die Wettbewerbsfähigkeit gesichert.
So gelingt die Gestaltung eines ergonomischen Arbeitsplatzes

Die optimale Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes beginnt bei Bürostuhl, Schreibtisch und Monitor.
Sind Arbeitnehmer an einem Bildschirmgerät tätig, muss der Schutz ihrer Gesundheit gewährleistet sein.
Darauf ist zu achten:
- Wechselnde Arbeitshaltungen: Ergonomische Bewegungsabläufe sind im Büro zu ermöglichen.
- Richtige Beschichtung der Büromöbel: Der Schreibtisch und andere Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche besitzen, um störende Blendungen oder Reflexionen zu vermeiden.
- Richtige Beleuchtung: Die Beleuchtung der Räumlichkeiten muss sowohl an die jeweilige Tätigkeit als auch das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein.
- Der Bürostuhl: Der Bürostuhl sollte alle ergonomischen Kriterien erfüllen. Angestellte sollten sich darauf sitzend problemlos um die eigene Achse drehen können, ohne dabei irgendwo anzustoßen. Die Höhe des Stuhls ist so einzustellen, dass die Armlehnen eine Linie mit der Tischkante bilden.
- Ausrichtung der Bildschirmgeräte: Die Geräte müssen nach ergonomischen Kenntnissen positioniert sein (richtige Höhe, richtiger Abstand). Das Display sollte hell genug und der Blickwinkel so eingestellt werden, dass er stabil ist. Je größer der Monitor, desto größer sollte auch der Abstand zu diesem sein.
- Regelmäßige Bildschirmpausen: Allen Mitarbeiter:innen müssen regelmäßige Bildschirmpausen eingeräumt werden.
- Maus und Tastatur: Handgelenke sollten darauf so abgelegt werden, dass sie nicht abknicken.
Es ist empfehlenswert, die Tastatur nahe am Körper zu positionieren. So wird eine Rundrücken-Haltung durch das dauerhafte Vorbeugen vermieden. Bei der Maus sollte der DPI-Wert nach Möglichkeit so eingestellt werden, dass nur wenig mechanischer Aufwand notwendig ist, um den Mauszeiger zu bewegen.
Lesen Sie dazu auch: „3 magische Tipps für ergonomisches, gesundes Arbeiten im Büro“
Was können Arbeitnehmer selbst tun – im Hinblick auf die Ergonomie?
Bewegen Sie sich so viel wie möglich. Versuchen Sie, Ihre Arbeitsabläufe möglichst abwechslungsreich zu gestalten. Achten Sie dabei auf eine ergonomische Ausrüstung Ihres Arbeitsplatzes.
Sprechen Sie ggf. Ihren Arbeitgeber darauf an, falls Sie z. B. einen ergonomischen Stuhl, Tisch oder eine Ablagen für Ihre Handgelenke benötigen, um besser mit Maus und Tastatur arbeiten zu können.
Kontakt und Öffnungszeiten
Büromöbel-Abholmarkt Müller GmbH
Rosenheimer Straße 7
83064 Raubling
Telefon: 08035 / 87 88 0
Fax: 08035 / 87 88 20
E-Mail: raubling@bmsofort.de
Öffnungszeiten:
- Montag – Freitag von 9.00 – 18.00 Uhr
- Samstag von 9.00 – 13.00 Uhr
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