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Bußgeld droht: Bis zu 100.000 Euro kostet es, wenn Ihr jetzt Hecken schneidet

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Ein Mann schneidet eine verwilderte Hecke
Jetzt noch Hecken schneiden kann teuer werden. © pixabay

Das Frühjahr ist die Zeit, in der sich Hobbygärtner endlich wieder mit ihren Sträuchern, Bäumen und Pflanzen im Garten beschäftigen können. Wer aber jetzt Hand an seine Hecken legt, dem droht ein hohes Bußgeld.

Wer bei der Gartenarbeit nicht besondere Faustregeln beachtet, kann seinen Pflanzen schnell mal den Garaus machen. Doch auch vom Gesetzgeber drohen Bußgelder, wenn Sie beim Zurückstützen von Hecken eine Sache nicht beachten.

Hecken schneiden verboten: Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz

Wer Wildwuchs aus seinen Hecken entfernen oder Bäume etwas radikaler zurückschneiden will, muss sich im Frühjahr damit beeilen. Denn ab März drohen Bußgelder, wenn Ihr beim Schneiden von Hecken erwischt werdet. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5geregelt: Deutschlandweit dürfen demnach zwischen dem 1. März und dem 30. September keine „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ abgeschnitten bzw. „auf den Stock“ gesetzt werden. Das bedeutet, sie handbreit über den Boden abzuschneiden.

Hecken zurückschneiden: So hoch fallen Bußgelder aus

Wer trotzdem Hand anlegt, muss dies unter Umständen mit hohen Bußgeldern bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr absichtlich oder ohne Wissen über dieses Gesetzt gehandelt habt - der Verstoß wird stets als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, kommt allerdings auf das jeweilige Bundesland und die Länge des Rückschnitts an.

Deshalb kann der Verstoß Sie zwischen 50 und 15.000 Euro kosten. In Bayern kostet Sie der Rückschnitt einer Hecke von bis zu 10 Metern zum Beispiel zwischen 50 bis 1.000 Euro. Ganz extrem ist es in Mecklenburg-Vorpommern: Unter bestimmten Umständen können 100.000 Euro an Bußgeld auf Sie zukommen.

Warum dürfen Hecken zwischen März und September nicht geschnitten werden?

Mit dem Verbot sollen heimische Tiere und Pflanzen geschützt werden. Zum Beispiel suchen viele Vögel und andere Kleintiere im Frühjahr einen Zufluchtsort in Hecken und Sträuchern. Dort bauen sie sich Nester und ziehen ihre Jungen auf.

Werden die Hecken extrem zurückgestutzt, könnten diese Tiere verletzt werden. Da die natürlichen Lebensräume vieler Tiere und Pflanzen in Deutschland stark zurückgehen, sollen diese mit dem Gesetz geschützt werden.

Gibt es Ausnahmen für den Rückschnitt von Hecken?

Das Verbot betrifft größere Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern, die sich in der freien Natur, aber auch im heimischen Garten befinden. Dazu gehören komplette bis starke Rückschnitte und das Entfernen von Hecken & Co. 

Im Umkehrschluss sind kleinere Form- und Pflegeschnitte auch in der Zeit zwischen März und September weiterhin erlaubt. Wachsen zum Beispiel Äste aus einer Hecke heraus, dürfen diese gestutzt und in Form gebracht werden, wenn dabei auf nistende Tiere Acht gegeben wird. 

In der Regel betrifft das Gesetz auch keine Bäume in Privatgärten, solange sich darin keine „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen“ befinden. Allerdings solltet Ihr beachten, dass es allen Gemeinden erlaubt ist, individuelle Regelungen dazu zu erlassen. Informiert Euch also bei Eurer Kommune, was in Sachen Rückschnitt erlaubt ist.

Ebenso gilt eine Ausnahme, wenn der Rückschnitt von einer Behörde angeordnet wird und dieser zu keinem anderen Zeitpunkt vorgenommen werden kann sowie im öffentlichen Interesse und verkehrstechnisch nötig ist. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn Äste und Hecken auf den Gehweg hinauswachsen und damit Verkehrsteilnehmer behindern.

ID/red

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