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Haustiere in der Wohnung: Kennen Sie Ihre Rechte?

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Von: Sabrina Meußel

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Denken Sie daran: Auch die niedlichsten Tierbabys werden groß und brauchen Platz.
Katze und Hunde sind beliebte Haustiere für die Wohnung. © David Gunn, iStockphoto

Viele Menschen halten Haustiere in der Wohnung. Doch nicht jeder Vermieter ist damit einverstanden. Hier lesen Sie, was erlaubt ist und was nicht.

Hund, Katze, Kaninchen: Haustiere sind für viele Menschen vollwertige Familienmitglieder - aber nicht in jeder Mietwohnung gern gesehen. Selbst die süßesten Exemplare machen Schmutz und Unordnung und könnten andere Hausbewohner stören. Doch kann Ihr Vermieter Ihnen verbieten, sich ein Haustier anzuschaffen? Die Antwort auf diese und andere Fragen, lesen Sie hier.

Sind Kleintiere immer erlaubt?

Der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahren die Mietvertragsklausel "Das Halten von Haustieren ist verboten" verworfen. Kleintiere sind in der Mietwohnung grundsätzlich immer erlaubt. Sie müssen sich weder ein Einverständnis vom Vermieter einholen noch darf er Kleintiere im Mietvertrag verbieten.

Kleintiere sind solche Exemplare, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden, zum Beispiel

Unter den Begriff "Kleintier" fallen jedoch nicht automatisch alle Tiere, die klein gewachsen sind. Sondern vielmehr solche, von denen keine Schäden in der Mietwohnung zu erwarten sind und die die Nachbarn nicht belästigen. Ein Chihuahua ist zwar klein, kann durch sein Gebelle aber zum Störfaktor werden. Er fällt demnach nicht darunter.

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Darf der Vermieter Katzen und Hunde verbieten? Kommt darauf an

Bei der Hunde- und Katzenhaltung sieht es etwas anders aus. Zwar ist ein generelles Verbot rechtsunwirksam - trotzdem können Sie Ihren geliebten Vierbeiner nicht einfach ohne jegliche Rücksicht auf andere einziehen lassen. Die Belange und Interessen der übrigen Hausbewohner spielen nämlich ebenfalls eine Rolle. Was, wenn Ihr direkter Nachbar allergisch auf Katzenhaar ist? Jeder Einzelfall muss abgewogen werden.

Nur, wenn ein Vermieter triftige Gründe hat, Katzen und Hunde in der Mietwohnung zu verbieten, kann er die Erlaubnis verweigern. Auch ein "Ja" kann er im Nachhinein wieder zurücknehmen, insofern die Begründung ausreichend ist. Weigern Sie sich, Ihr Tier zu entfernen, riskieren Sie, gekündigt zu werden.

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Kann ich exotische Tiere halten?

Wilde oder gefährliche Tiere sind in der Mietwohnung keine Selbstverständlichkeit. Wenn Sie auf Schlangen, Vogelspinnen oder Echsen stehen, müssen Sie den Vermieter um Erlaubnis bitten. Geht von den Tieren keine Gefahr aus, spricht in der Regel nichts gegen einen Einzug der Exoten. Ungiftige und ungefährliche Schlangen stellen für Gewöhnlich kein Problem dar. Der Vermieter darf diese - ähnlich wie Hund und Katze - nur aus triftigen Gründen verbieten.

Finden Sie gemeinsam mit Ihrem Vermieter und der Hausgemeinschaft eine Lösung. So vermeiden Sie unangenehme Streitereien - und im schlimmsten Fall die Kündigung oder gar einen Besuch vor Gericht.

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sm

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