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Kinderlärm in der Mietwohnung: Was Ihre Kids dürfen - und was nicht

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Von: Sabrina Meußel

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Sie schreien, lachen oder weinen: Kinderlärm in der Mietwohnung lässt sich nicht verhindern - doch es gibt Grenzen.
Sie schreien, lachen oder weinen: Kinderlärm in der Mietwohnung lässt sich nicht verhindern - doch es gibt Grenzen. © Pixabay

Kinderlärm in der Mietwohnung: Ist der Nachwuchs zu laut, sind die Nachbarn genervt. Wie viel Krach zumutbar ist und wo die Grenzen liegen, erfahren Sie hier.

Sie toben, lachen, weinen und schreien: Kinder können ganz schön laut sein. Und das bekommen nicht nur Sie selbst, sondern bisweilen auch Ihre Nachbarn zu spüren. Kinderlärm in der Mietwohnung: Was erlaubt ist und was nicht, lesen Sie hier.

Kinderlärm Mietwohnung: Wie viel Trubel ist erlaubt?

Gerade in Mehrfamilienhäusern, wo diverse Parteien Tür an Tür leben, stellt Kinderlärm das friedliche Miteinander manchmal ganz schön auf die Probe. Dabei ist längst nicht jede Art von Lärm als Ruhestörung aufzufassen.

Kindliche Gefühlsregungen sind bis zu einem gewissen Alter völlig normal und lassen sich kaum steuern oder gar verhindern. Dazu zählen laut der Zeitschrift Finanztest:

Auch wenn Ihre Kleinen laut sein dürfen - gegenseitige Rücksicht ist in einem Mehrparteienhaus das A und O. Versuchen Sie also, den Kinderlärm in der Mietwohnung möglichst gering zu halten. 

Übrigens: Je älter und verständiger Ihr Kind wird, desto mehr ist es an Ihnen, für Ruhe zu sorgen.

Kleine Musikanten

Kinder probieren gerne die unterschiedlichsten Dinge aus. Dazu gehört zum Beispiel, ein Instrument zu lernen. Hausmusik ist durchaus auch erlaubt. Allerdings beeinflusst die Wahl des Instruments, wie lange Ihr Nachwuchs am Tag damit spielen sollte. Als Richtwert für leisere Instrumente gelten tagsüber eineinhalb bis zwei Stunden. Am Wochenende weniger.

Trommeln und Schlagen: Selbst den Allerkleinsten bereitet Musikmachen großen Spaß.
Trommeln und Schlagen: Selbst den Allerkleinsten bereitet Musikmachen großen Spaß. © Pixabay

Ganz gleich, ob Ihre Kids echtes Talent besitzen oder nur schräge Töne fabrizieren: Das Recht auf Musikmachen kann ihnen niemand verwehren, höchstens einschränken: vom Vermieter im Mietvertrag oder vom Gericht, wenn ein Hausbewohner gegen diese Art von Kinderlärm in der Mietwohnung geklagt hat.

Tipp: Stimmen Sie die Übungszeiten Ihres Mini-Mozarts im Vorfeld mit den Nachbarn ab - das vermeidet unnötigen Ärger.

Nachtruhe einhalten

Zwischen 22 Uhr und sechs Uhr herrscht Nachtruhe. Das bedeutet: Zimmerlautstärke einhalten und Kinderlärm in der Mietwohnung, wenn möglich, verhindern. Davon ausgenommen sind Babys und Kleinkinder, die weinen und nach dem Fläschchen schreien. Nächtliches Herumtoben oder Muszieren ist dagegen nicht gestattet.

Übrigens: Manchmal legen Hausordnungen eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr fest. Diese gilt aber nur, wenn die Regelung auch schwarz auf weiß im Mietvertrag steht.

Kinderlärm in der Mietwohnung: Es gibt Grenzen

Auch wenn das Gesetz auf Seiten der Kinder steht: Völlige Narrenfreiheit haben die Kleinen nicht. In der Wohnung Fußball spielen, Stühle über den Boden schieben, vom Hochbett oder Schrank springen oder gegen die Heizung klopfen: All das geht weit über normalen Kinderkrach hinaus.

Überschreitet Kinderlärm in der Mietwohnung immer wieder die Grenzen des Zumutbaren, haben Ihre Nachbarn sogar Anspruch auf Mietminderung. Sie müssen lediglich genau beschreiben,

Lesen Sie auch: Was können Mieter gegen Lärm unternehmen?

Mit den Nachbarn eine Lösung finden

Ihre Kinder sind andauernd zu laut? Hausbewohner haben sich bereits bei Ihnen beschwert? Höchste Zeit für ein klärendes Gespräch! Um Spannungen vorzubeugen und Streitereien zu verhindern, empfiehlt es sich, auf die Nachbarn zuzugehen und mit ihnen zu reden.

Beachten Sie dabei folgende Tipps:

1. Reagieren Sie nicht von vornherein trotzig, wenn Ihr Gegenüber kein Verständnis für Kinderlärm in der Mietwohnung aufbringen kann. Versetzen Sie sich stattdessen in seine Lage. Denn mal ehrlich: Bestimmt haben auch Sie vom Kindertrubel manchmal die Nase voll.

2. Fragen Sie Ihren Nachbarn, was genau ihn stört und inwiefern er sich benachteiligt oder beeinträchtigt fühlt.

3. Bieten Sie Kompromissvorschläge an: Finden Sie heraus, ob es gewisse Zeiten gibt, in denen Ihr Nachbar unbedingt Ruhe benötigt - etwa weil er Schichtarbeit leistet und tagsüber schlafen muss.

Schlagen Sie vor, mit Ihren Kindern währenddessen ab und an die Wohnung zu verlassen, zum Beispiel um zum Spielplatz oder ins Schwimmbad zu gehen. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Ihr Nachbar hat Ruhe und Ihre Kinder werden an der frischen Luft überschüssige Energie los.

Auf dem Spielplatz werden Kinder überschüssige Energie los - und Sie gönnen Ihren Nachbarn derweil etwas Ruhe.
Auf dem Spielplatz werden Kinder überschüssige Energie los - und Sie gönnen Ihren Nachbarn derweil etwas Ruhe. © Pixabay

Den Hausbewohner unten drunter nervt vielmehr der klapprige Puppenwagen, den Ihre Tochter andauernd über den Laminat- oder Parkettboden schiebt? Ein Teppichboden oder Gummireifen können Abhilfe schaffen und den Lärm um einiges mindern.

Wenn alles nichts mehr hilft: Vermieter informieren

Ist Ihr Nachbar trotz aller vernünftigen Gespräche uneinsichtig und nicht zu beschwichtigen, ziehen Sie die Hausverwaltung oder den Vermieter hinzu. Mit einer unparteiischen dritten Person, die beide Seiten beäugt, lässt sich vielleicht schneller eine Lösung finden.

Womöglich stellt sich sogar heraus, dass bauliche Mängel wie falsch verlegtes Laminat dafür verantwortlich sind, dass Ihr Nachbar Ihre Kinder so laut hört. Mit ein wenig Überzeugungsarbeit und ein bisschen Glück veranlasst Ihr Vermieter die Behebung der Mängel und lässt zum Beispiel nachträglich eine Trittschalldämmung unter dem Bodenbelag einbauen.

Auch wenn sich Kinderlärm in der Mietwohnung nicht immer vermeiden lässt, so sollte es doch im Interesse aller Parteien liegen, harmonisch miteinander auszukommen.

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sm

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